Bei NDM kann es ab 2026 zu stichprobenartigen Schuhkontrollen kommen. Diese sind gemäß Regel TR 5.2 der IWR für als World Ranking Meetings angemeldete Veranstaltungen verpflichtend.
Generell gilt, dass Schuhe, die im Wettkampf getragen werden, nicht so beschaffen sein dürfen, dass sie Athleten einen unfairen Vorteil verschaffen. Seit 01.11.2024 sind daher für alle Wettbewerbe auf der Bahn / im Stadion nur noch Schuhe mit max. 20 mm Sohlendicke erlaubt. Ausnahme bildet das Gehen (max. 40 mm). Weiterhin besteht die Möglichkeit, barfuß an jedem Wettbewerb teilzunehmen.
Bitte prüft vor dem Wettkampf, ob eure Schuhe auf der Word Athletics-Liste der zugelassenen Schuhe aufgeführt sind. Ein Schuh kann auch nur für eine Disziplingruppe (Track, Jumps, Throws, Roadrace/Walk) erlaubt sein oder nur eine begrenzte Zulassungsdauer haben (sog. Development Shoes)!
Schuhe, die vor dem 01.01.2016 am Markt verfügbar waren, brauchen keine explizite Zulassung, müssen jedoch trotzdem die erlaubte Sohlendicke einhalten! Das heißt, dass die meisten Straßenlaufschuhe bei Bahnwettbewerben (außer Bahngehen) nicht erlaubt sind. Im Zweifelsfall liegt die Nachweispflicht, dass der Schuh bereits vor 2016 verfügbar war, bei den Athlet:innen.
Die Hersteller haben in der Regel nicht alle ihrer Schuhmodelle lizenzieren lassen. Wenn ihr euren Schuh nicht auf der Liste findet, bedeutet dies nicht automatisch, dass es ein unerlaubter Schuh ist. Stellt sicher, dass euer Schuh die maximale Sohlendicke nicht überschreitet.
Anpassungen der Schuhe sind nur aus medizinischen oder Sicherheitsgründen erlaubt. Solche Veränderungen müssen von World Athletics genehmigt werden. Auch orthopädische Einlagen müssen genehmigt werden! Hierfür müssen die entsprechenden Athlet:innen eine schriftliche Genehmigung vorlegen können.
Bei allen NDM kann es vor oder nach dem Wettkampf zu Schuhkontrollen kommen. Hierbei sind die Schiedsrichter:innen und Technischen Delegierten befugt, die Schuhe genau in Augenschein zu nehmen. Das Tragen von nicht zugelassenen Schuhen führt – auch nach Ende des Wettkampfes – zur Disqualifikation.
Detailierte Informationen, u. a. zum Messerverfahren der Sohlendicke, findet Ihr im Shoe Regulation-Book C.2.1A der IWF.